Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Ostalb Mail GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 65, 73430 Aalen
für Postdienstleistungen und Paketsendungen
Stand: 01. August 2019
§ 1 Anwendungsbereich und Zustandekommen des Vertrages
1. Diese AGB gelten nicht für Vereinbarungen mit Verbrauchern nach § 13 BGB.
2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Preisliste und die Leistungsbeschreibungen gelten für sämtliche vertraglichen oder ähnlichen Rechtsbeziehungen zwischen Ostalb Mail GmbH & Co. KG (nachfolgend Ostalb Mail) und über die Beförderung von Briefen, briefähnlichen Sendungen und Paketen durch die Ostalb Mail sowohl in Deutschland als auch International.
3. Es gelten ausschließlich diese AGB neben dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Ostalb Mail. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Lieferanten gelten nur wenn Ostalb Mail diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Bedingungen des Kunden oder Lieferanten gelten auch nicht, wenn Ostalb Mail in Kenntnis der Bedingungen des Kunden oder Lieferanten Leistungen ohne Vorbehalt erbracht hat.
4. Der Vertrag kommt spätestens mit der Übergabe von Sendungen des Kunden an Ostalb Mail oder mit der Übernahme von Sendungen des Kunden durch die Ostalb Mail mit dem Inhalt dieser AGB zustande.
Ostalb Mail GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 65, 73430 Aalen
für Postdienstleistungen und Paketsendungen
Stand: 01. August 2019
§ 1 Anwendungsbereich und Zustandekommen des Vertrages
1. Diese AGB gelten nicht für Vereinbarungen mit Verbrauchern nach § 13 BGB.
2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Preisliste und die Leistungsbeschreibungen gelten für sämtliche vertraglichen oder ähnlichen Rechtsbeziehungen zwischen Ostalb Mail GmbH & Co. KG (nachfolgend Ostalb Mail) und über die Beförderung von Briefen, briefähnlichen Sendungen und Paketen durch die Ostalb Mail sowohl in Deutschland als auch International.
3. Es gelten ausschließlich diese AGB neben dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Ostalb Mail. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Lieferanten gelten nur wenn Ostalb Mail diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Bedingungen des Kunden oder Lieferanten gelten auch nicht, wenn Ostalb Mail in Kenntnis der Bedingungen des Kunden oder Lieferanten Leistungen ohne Vorbehalt erbracht hat.
4. Der Vertrag kommt spätestens mit der Übergabe von Sendungen des Kunden an Ostalb Mail oder mit der Übernahme von Sendungen des Kunden durch die Ostalb Mail mit dem Inhalt dieser AGB zustande.
§ 2 Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand ist die Beförderung (das Einsammeln, Weiterleiten oder Ausliefern) von Sendungen des Absenders vom Ladeort zu dem vom Absender definierten Zielort.
2. Als Sendungen gelten alle adressierten Sendungen, die dem Leistungs- und Preisverzeichnisse entsprechend wie Briefe, Postkarten, Einschreiben aller Art, Nachsendungen und weitere briefähnliche Sendungen wie adressierte und teiladressierte Kataloge, Zeitungen, Zeitschriften, sowie Pakete deren Einzelgewicht 31 KG nicht übersteigt.
3. Die Beförderung von inhaltsgleichen Briefen (Infosendungen) erfolgt ab einer Stückzahl von 50 Sendungen. Sendungen unter 50 Stück pro Einlieferungsvorgang, werden nicht als Infosendung behandelt.
4. Das Zustellgebiet von Ostalb Mail ergibt sich aus der Preis- und Leistungsübersicht in der jeweils gültigen Fassung. Darüber hinausgehenden Sendungen National und International werden über Partner und die Deutsche Post AG vorgenommen.
5. Die Ostalb Mail wird sich bei der Erfüllung des Vertrages Dritter bedienen. Diese gilt
insbesondere für die Zustellung in Gebieten in denen die Ostalb Mail selber nicht zustellt, für die den Postversand vorbereitenden Handlungen wie die Bündelung und Vorsortierungen von Sendungen. Eine Vertragsbeziehung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und Ostalb Mail zustande.
1. Vertragsgegenstand ist die Beförderung (das Einsammeln, Weiterleiten oder Ausliefern) von Sendungen des Absenders vom Ladeort zu dem vom Absender definierten Zielort.
2. Als Sendungen gelten alle adressierten Sendungen, die dem Leistungs- und Preisverzeichnisse entsprechend wie Briefe, Postkarten, Einschreiben aller Art, Nachsendungen und weitere briefähnliche Sendungen wie adressierte und teiladressierte Kataloge, Zeitungen, Zeitschriften, sowie Pakete deren Einzelgewicht 31 KG nicht übersteigt.
3. Die Beförderung von inhaltsgleichen Briefen (Infosendungen) erfolgt ab einer Stückzahl von 50 Sendungen. Sendungen unter 50 Stück pro Einlieferungsvorgang, werden nicht als Infosendung behandelt.
4. Das Zustellgebiet von Ostalb Mail ergibt sich aus der Preis- und Leistungsübersicht in der jeweils gültigen Fassung. Darüber hinausgehenden Sendungen National und International werden über Partner und die Deutsche Post AG vorgenommen.
5. Die Ostalb Mail wird sich bei der Erfüllung des Vertrages Dritter bedienen. Diese gilt
insbesondere für die Zustellung in Gebieten in denen die Ostalb Mail selber nicht zustellt, für die den Postversand vorbereitenden Handlungen wie die Bündelung und Vorsortierungen von Sendungen. Eine Vertragsbeziehung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und Ostalb Mail zustande.
§ 3 Leistungen der Ostalb Mail
Ostalb Mail übernimmt die Abholung und Zustellung von Briefen und briefähnlichen Sendungen, Paketen, Hauspost und Postfachleerungen laut Preis- und Leistungsübersicht. Ostalb Mail befördert keine Sendungen die nach § 5 von der Beförderung ausgeschlossen sind. Es gelten die vereinbarten Abholzeiten. Eine abweichende Abholzeit muss mindestens in Textform vereinbart werden. Die Übergabe kann entweder durch Abholung, durch Sammelkisten, in Ostalb Mail Briefkästen oder durch Abgabe in den Geschäftsräumen von Ostalb Mail geschehen.
Ostalb Mail übernimmt die Abholung und Zustellung von Briefen und briefähnlichen Sendungen, Paketen, Hauspost und Postfachleerungen laut Preis- und Leistungsübersicht. Ostalb Mail befördert keine Sendungen die nach § 5 von der Beförderung ausgeschlossen sind. Es gelten die vereinbarten Abholzeiten. Eine abweichende Abholzeit muss mindestens in Textform vereinbart werden. Die Übergabe kann entweder durch Abholung, durch Sammelkisten, in Ostalb Mail Briefkästen oder durch Abgabe in den Geschäftsräumen von Ostalb Mail geschehen.
§ 4 Zustellung von Sendungen
1. Die Zustellung erfolgt unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Einlegen der Sendung den Briefkasten oder in eine Vorrichtung, die der Empfänger für den Postempfang eingerichtet hat und die in der allgemein üblichen Art für eine sichere Aufbewahrung geeignet ist.
2. Soweit der Empfänger nicht angetroffen wird, und es sich um eine nur eigenhändig
zuzustellende Sendungen handelt, kann die Sendung auch in der Wohnung einem erwachsenen Familienangehörigen, einer in der Familie beschäftigten Person oder einem erwachsenen ständigen Mitbewohner erfolgen, soweit anzunehmen ist, dass sie zum Empfang der Sendung berechtigt sind.
3. Bei juristischen Personen und oder Firmen kann die Sendung auch in den Geschäftsräumen einer dort beschäftigten Person übergeben werden.
4. Die Übergabe kann auch an eine schriftlich durch den Empfänger bevollmächtigte Person erfolgen, abhängig von der Art der Sendung. Bei eigenhändig zuzustellenden Sendungen (z.B. Einschreiben) hat der Vertreter eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
5. Ist eine Zustellung oder Ablieferung nach vorgezeichneten Absätzen nicht möglich, so wird die Sendung dem Kunden, unter Berechnung des vereinbarten Entgelts, zurückgegeben. Dies gilt auch, wenn Ostalb Mail eine Ablieferung aufgrund außergewöhnlicher Umstände oder besonderer Gefahren am Ablieferungsort nicht zumutbar ist.
6. Unzustellbar ist ein Sendung, wenn der Empfänger nicht ermittelt werden kann, die Annahme verweigert wird, eine Ersatzzustellung nicht möglich ist, eine Empfangsvorrichtung nicht existiert, oder diese nicht zugänglich ist. Ist eine Sendung unzustellbar und der Absender nicht zu ermitteln, kann Ostalb Mail die Sendung öffnen um eine Rücklieferung sicher zu stellen. Ist diese nicht möglich wird Ostalb Mail die Sendung nach 6 Wochen verwerten oder aber vernichten. Unverwertbare Sendungen können sofort vernichtet werden.
7. Die Rückgabe von inhaltsgleichen Briefen (Infopost oder Werbeaussendungen) an den Kunden durch Ostalb Mail wird ausgeschlossen. Die Infopost oder Werbeaussendungen werden bei Unzustellbarkeit vernichtet, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich mit Ostalb Mail vereinbart, dass Werbeaussendungen oder Infopost gegen zusätzliches Entgelt zurückzusenden sind. Es wird darauf hingewiesen, dass Infopost/Werbeaussendungen bei erfolgloser erster Zustellung als unzustellbar gelten.
8. Unzustellbare Sendungen, die keine Infopost sind, werden unter Berechnung des vereinbarten Entgeltes an den Absender zurückbefördert. Ein Anspruch des Auftraggebers gegenüber Ostalb Mail auf Feststellung der richtigen Adresse des Empfängers besteht nicht.
9. Die Beförderung von Briefen, Päckchen, Paketen und anderen Poststücken erfolgt zum Teil durch die DPAG oder andere Dritte. Ostalb Mail rechnet die Beförderung der Sendungen durch die DPAG zum Standardporto der DPAG ab.
10. Ostalb Mail holt Briefe, die in den Betriebsablauf der DPAG gelangt sind, für seine Kunden beim nächstgelegenen Briefzentrum ab. Ostalb Mail wird hiermit bevollmächtigt, die von ihr beförderten Sendungen, die in den Betriebsablauf der DPAG gelangt sind, bei der DPAG abzuholen.
11. Eine Sendungsverfolgung ist ab dem Einliefertag nur bis zu 3 Monaten möglich.
1. Die Zustellung erfolgt unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Einlegen der Sendung den Briefkasten oder in eine Vorrichtung, die der Empfänger für den Postempfang eingerichtet hat und die in der allgemein üblichen Art für eine sichere Aufbewahrung geeignet ist.
2. Soweit der Empfänger nicht angetroffen wird, und es sich um eine nur eigenhändig
zuzustellende Sendungen handelt, kann die Sendung auch in der Wohnung einem erwachsenen Familienangehörigen, einer in der Familie beschäftigten Person oder einem erwachsenen ständigen Mitbewohner erfolgen, soweit anzunehmen ist, dass sie zum Empfang der Sendung berechtigt sind.
3. Bei juristischen Personen und oder Firmen kann die Sendung auch in den Geschäftsräumen einer dort beschäftigten Person übergeben werden.
4. Die Übergabe kann auch an eine schriftlich durch den Empfänger bevollmächtigte Person erfolgen, abhängig von der Art der Sendung. Bei eigenhändig zuzustellenden Sendungen (z.B. Einschreiben) hat der Vertreter eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
5. Ist eine Zustellung oder Ablieferung nach vorgezeichneten Absätzen nicht möglich, so wird die Sendung dem Kunden, unter Berechnung des vereinbarten Entgelts, zurückgegeben. Dies gilt auch, wenn Ostalb Mail eine Ablieferung aufgrund außergewöhnlicher Umstände oder besonderer Gefahren am Ablieferungsort nicht zumutbar ist.
6. Unzustellbar ist ein Sendung, wenn der Empfänger nicht ermittelt werden kann, die Annahme verweigert wird, eine Ersatzzustellung nicht möglich ist, eine Empfangsvorrichtung nicht existiert, oder diese nicht zugänglich ist. Ist eine Sendung unzustellbar und der Absender nicht zu ermitteln, kann Ostalb Mail die Sendung öffnen um eine Rücklieferung sicher zu stellen. Ist diese nicht möglich wird Ostalb Mail die Sendung nach 6 Wochen verwerten oder aber vernichten. Unverwertbare Sendungen können sofort vernichtet werden.
7. Die Rückgabe von inhaltsgleichen Briefen (Infopost oder Werbeaussendungen) an den Kunden durch Ostalb Mail wird ausgeschlossen. Die Infopost oder Werbeaussendungen werden bei Unzustellbarkeit vernichtet, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich mit Ostalb Mail vereinbart, dass Werbeaussendungen oder Infopost gegen zusätzliches Entgelt zurückzusenden sind. Es wird darauf hingewiesen, dass Infopost/Werbeaussendungen bei erfolgloser erster Zustellung als unzustellbar gelten.
8. Unzustellbare Sendungen, die keine Infopost sind, werden unter Berechnung des vereinbarten Entgeltes an den Absender zurückbefördert. Ein Anspruch des Auftraggebers gegenüber Ostalb Mail auf Feststellung der richtigen Adresse des Empfängers besteht nicht.
9. Die Beförderung von Briefen, Päckchen, Paketen und anderen Poststücken erfolgt zum Teil durch die DPAG oder andere Dritte. Ostalb Mail rechnet die Beförderung der Sendungen durch die DPAG zum Standardporto der DPAG ab.
10. Ostalb Mail holt Briefe, die in den Betriebsablauf der DPAG gelangt sind, für seine Kunden beim nächstgelegenen Briefzentrum ab. Ostalb Mail wird hiermit bevollmächtigt, die von ihr beförderten Sendungen, die in den Betriebsablauf der DPAG gelangt sind, bei der DPAG abzuholen.
11. Eine Sendungsverfolgung ist ab dem Einliefertag nur bis zu 3 Monaten möglich.
§ 5 Beförderungsausschluss
Briefe und briefähnliche Sendungen, müssen den in der Preis- und Leistungsübersicht aufgeführten Produktbeschreibung (Größe, Format, Gewicht etc.) entsprechen.
Ist das nicht der Fall behält sich Ostalb Mail das Recht vor, die Annahme der Sendung zu verweigern oder eine bereits übernommene Sendung zurück zu geben oder dem Absender zur Abholung zur Verfügung zu stellen.
Von der Beförderung ausgeschlossen sind:
1. Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung oder Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen erfordern (z.B. von
temperaturgeführten Gütern), Sicherheitsvorkehrungen (von zerbrechlichen Gütern) oder
Genehmigungen erfordern. Dazu gehören auch Inhalte, die gegen Urheberrechte, Markenrechte und gefälschte oder nicht lizensierte Kopien von Produkten enthalten.
2. Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können; gleiches gilt, wenn bei Verdacht auf solche Inhalte der Absender auf Verlangen von Ostalb Mail Angaben dazu verweigert.
3. Sendungen, die lebende Tiere, Tierkadaver, Körperteile oder menschliche sterbliche Überreste beinhalten;
4. Sendungen, von gefährlichen Gütern (§ 408 Abs. 1 Nr. 6 HGB) deren Versendung den
Gefahrgutvorschriften unterliegt.
5. Sendungen von Schusswaffen im Sinne des § 1 des Waffengesetzes.
6. Sendungen die Bargeld, Sorten, Scheckkarten, Kreditkarten, Pay-TV Karten oder andere
Zahlungsmittel, Edelmetalle, Edelsteine, Kunstgegenstände, Schmuck, Sammlerobjekte mit
Sammlerwert und Uhren enthalten. Leicht übertragbare Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrung sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden kann, wie Gutscheine, Dividendengutscheine oder Eintrittskarten; Ausgenommen hiervon sind Briefmarken und Telefonkarten bis zu einem tatsächlichen jeweiligen Wert von 25 EUR. Einzelne Fahrkarten, Flugtickets und Eintrittskarten sind von der Beförderung ausgeschlossen, wenn diese ein Wert von 25 € übersteigen.
7. Ostalb Mail ist nicht verpflichtet, die Sendung auf ein gesetzliches Beförderungsverbot hin zu überprüfen.
8. Ostalb Mail ist berechtigt, die Beförderung von Sendungen im Einzelfall abzulehnen. Soweit der Verdacht besteht, dass Sendungen gegen das Beförderungsverbot verstoßen, ist Ostalb Mail berechtigt, die Sendung zu Öffnen und zu Überprüfungen.
Briefe und briefähnliche Sendungen, müssen den in der Preis- und Leistungsübersicht aufgeführten Produktbeschreibung (Größe, Format, Gewicht etc.) entsprechen.
Ist das nicht der Fall behält sich Ostalb Mail das Recht vor, die Annahme der Sendung zu verweigern oder eine bereits übernommene Sendung zurück zu geben oder dem Absender zur Abholung zur Verfügung zu stellen.
Von der Beförderung ausgeschlossen sind:
1. Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung oder Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen erfordern (z.B. von
temperaturgeführten Gütern), Sicherheitsvorkehrungen (von zerbrechlichen Gütern) oder
Genehmigungen erfordern. Dazu gehören auch Inhalte, die gegen Urheberrechte, Markenrechte und gefälschte oder nicht lizensierte Kopien von Produkten enthalten.
2. Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können; gleiches gilt, wenn bei Verdacht auf solche Inhalte der Absender auf Verlangen von Ostalb Mail Angaben dazu verweigert.
3. Sendungen, die lebende Tiere, Tierkadaver, Körperteile oder menschliche sterbliche Überreste beinhalten;
4. Sendungen, von gefährlichen Gütern (§ 408 Abs. 1 Nr. 6 HGB) deren Versendung den
Gefahrgutvorschriften unterliegt.
5. Sendungen von Schusswaffen im Sinne des § 1 des Waffengesetzes.
6. Sendungen die Bargeld, Sorten, Scheckkarten, Kreditkarten, Pay-TV Karten oder andere
Zahlungsmittel, Edelmetalle, Edelsteine, Kunstgegenstände, Schmuck, Sammlerobjekte mit
Sammlerwert und Uhren enthalten. Leicht übertragbare Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrung sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden kann, wie Gutscheine, Dividendengutscheine oder Eintrittskarten; Ausgenommen hiervon sind Briefmarken und Telefonkarten bis zu einem tatsächlichen jeweiligen Wert von 25 EUR. Einzelne Fahrkarten, Flugtickets und Eintrittskarten sind von der Beförderung ausgeschlossen, wenn diese ein Wert von 25 € übersteigen.
7. Ostalb Mail ist nicht verpflichtet, die Sendung auf ein gesetzliches Beförderungsverbot hin zu überprüfen.
8. Ostalb Mail ist berechtigt, die Beförderung von Sendungen im Einzelfall abzulehnen. Soweit der Verdacht besteht, dass Sendungen gegen das Beförderungsverbot verstoßen, ist Ostalb Mail berechtigt, die Sendung zu Öffnen und zu Überprüfungen.
§ 6 Rechte und Obliegenheiten des Absenders (Kunden)
Der Kunde hat bei der Erfüllung der Sendungsbeförderung folgende Vorgaben zu beachten. Weisungen des Absenders, mit der Sendung in besonderer Weise zu verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn diese in der Preis- und Leistungsübersicht festgelegten Art und Weise erfolgen (Vorausverfügungen). Der Kunde hat je doch keinen Anspruch auf Beachtung der Weisung, wenn diese nach Übernahme der Sendung erfolgt. Das gilt nicht wenn er die Umleitung oder Rückholung der Sendung zwischen Abholung und Zustellung gewünscht wird. §§ 418 und 419 HGB gelten nicht.
1. Eine Kündigung der einzelnen Vertrages gemäß § 415 HGB ist nach Übernahme der Sendung durch Ostalb Mail ausgeschlossen.
2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Beachtung von Weisungen, die er Ostalb Mail nach Übergabe / Übernahme der Sendungen erteilt.
3. Der Kunde trägt die Verantwortung für alle Risiken, die aus einem Güterversand erfolgen, der nach § 3 b ausgeschlossen ist.
4. Der Kunde sorgt dafür, dass jede Sendung eine richtige Empfängeradresse und eine von außen erkennbare, den Auftraggeber bezeichnende Absenderangabe aufweist. Er beachtet die Regeln der DIN 5008 über die Anschrift (vollständiger Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, und Ort).
5. Der Kunde hat die Sendung so zu verpacken, dass sie als Ganzes oder Teile von ihr vor Verlust oder Beschädigung geschützt ist.
Der Kunde hat bei der Erfüllung der Sendungsbeförderung folgende Vorgaben zu beachten. Weisungen des Absenders, mit der Sendung in besonderer Weise zu verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn diese in der Preis- und Leistungsübersicht festgelegten Art und Weise erfolgen (Vorausverfügungen). Der Kunde hat je doch keinen Anspruch auf Beachtung der Weisung, wenn diese nach Übernahme der Sendung erfolgt. Das gilt nicht wenn er die Umleitung oder Rückholung der Sendung zwischen Abholung und Zustellung gewünscht wird. §§ 418 und 419 HGB gelten nicht.
1. Eine Kündigung der einzelnen Vertrages gemäß § 415 HGB ist nach Übernahme der Sendung durch Ostalb Mail ausgeschlossen.
2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Beachtung von Weisungen, die er Ostalb Mail nach Übergabe / Übernahme der Sendungen erteilt.
3. Der Kunde trägt die Verantwortung für alle Risiken, die aus einem Güterversand erfolgen, der nach § 3 b ausgeschlossen ist.
4. Der Kunde sorgt dafür, dass jede Sendung eine richtige Empfängeradresse und eine von außen erkennbare, den Auftraggeber bezeichnende Absenderangabe aufweist. Er beachtet die Regeln der DIN 5008 über die Anschrift (vollständiger Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, und Ort).
5. Der Kunde hat die Sendung so zu verpacken, dass sie als Ganzes oder Teile von ihr vor Verlust oder Beschädigung geschützt ist.
§ 7 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
1. Die Preise für die Beförderung von Sendungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preis- und Leistungsübersicht. Ostalb Mail ist berechtigt, Abschlagszahlungen für Entgelte und Auslagen im Voraus abzurechnen.
2. Eine Abrechnung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, monatlich nach Leistungserbringung. Der Rechnungsbetrag wird mittels Bankeinzug nach Rechnungstellung vom Konto des Auftraggebers abgebucht.
3. Soweit Leistungen durch Dritte erbracht werden wie die Deutsche Post AG, werden diese mit dem Standardkosten abgerechnet.
4. Soweit kein Lastschriftverfahren erteilt wurde oder eine Lastschrift zurückgegeben wurde, ist eine Rechnung ist ohne Abzüge nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Mit Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit der Forderung (Zugang der Rechnung) kommt der Kunde ohne weitere Erklärung und ohne Mahnung in Verzug, wenn die fällige Forderung nicht bezahlt wurde.
5. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so kann Ostalb Mail Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz beanspruchen. Das gleiche gilt, soweit der Kunde mit Vorauszahlungen in Verzug gerät.
1. Die Preise für die Beförderung von Sendungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preis- und Leistungsübersicht. Ostalb Mail ist berechtigt, Abschlagszahlungen für Entgelte und Auslagen im Voraus abzurechnen.
2. Eine Abrechnung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, monatlich nach Leistungserbringung. Der Rechnungsbetrag wird mittels Bankeinzug nach Rechnungstellung vom Konto des Auftraggebers abgebucht.
3. Soweit Leistungen durch Dritte erbracht werden wie die Deutsche Post AG, werden diese mit dem Standardkosten abgerechnet.
4. Soweit kein Lastschriftverfahren erteilt wurde oder eine Lastschrift zurückgegeben wurde, ist eine Rechnung ist ohne Abzüge nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Mit Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit der Forderung (Zugang der Rechnung) kommt der Kunde ohne weitere Erklärung und ohne Mahnung in Verzug, wenn die fällige Forderung nicht bezahlt wurde.
5. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so kann Ostalb Mail Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz beanspruchen. Das gleiche gilt, soweit der Kunde mit Vorauszahlungen in Verzug gerät.
§ 8 Reklamationen
Reklamationen über Mängel in der Beförderung müssen vom Absender innerhalb von zwei Tagen, nachdem dieser vom Vorhandensein der Mängel Kenntnis erlangt hat, gegenüber Ostalb Mail schriftlich geltend gemacht werden, da anderenfalls keine Möglichkeit zur sofortigen Prüfung und Nachbesserung durch Ostalb Mail besteht. Reklamationen, die später als eine Woche nach dem Tag, an dem die Sendung abgeliefert wurde oder hätte abgeliefert werden sollen, eingehen, können generell nicht mehr berücksichtigt werden. §§ 449, Abs. 1, 438 Absatz 5 HGB gilt nicht, Mängel sind gegenüber Ostalb Mail direkt anzuzeigen und nicht gegenüber dem Erfüllungsgehilfen.
Reklamationen über Mängel in der Beförderung müssen vom Absender innerhalb von zwei Tagen, nachdem dieser vom Vorhandensein der Mängel Kenntnis erlangt hat, gegenüber Ostalb Mail schriftlich geltend gemacht werden, da anderenfalls keine Möglichkeit zur sofortigen Prüfung und Nachbesserung durch Ostalb Mail besteht. Reklamationen, die später als eine Woche nach dem Tag, an dem die Sendung abgeliefert wurde oder hätte abgeliefert werden sollen, eingehen, können generell nicht mehr berücksichtigt werden. §§ 449, Abs. 1, 438 Absatz 5 HGB gilt nicht, Mängel sind gegenüber Ostalb Mail direkt anzuzeigen und nicht gegenüber dem Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Haftung von Ostalb Mail
1. Im Falle von Verletzungen des Lebens, Körpers der Gesundheit (Körperschäden), wenn eine Garantie übernommen wurde oder der Kunde arglistig getäuscht wurde, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gelten die Haftungsbeschränkungen nicht und Ostalb Mail haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Das gleiche gilt für Erfüllungsgehilfen und andere Leute gemäß § 428 HGB. Für Verrichtungsgehilfen, nach § 831 BGB, gilt diese nur, wenn diese den Schaden in Ausübung Ihrer Tätigkeit verursacht haben.
2. Im Falle einer bedingungsgerechten und nicht ausgeschlossenen Sendung haftet Ostalb Mail bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. In allen Fällen beschränkt sich die Haftung gegenüber dem Kunden auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens der wiederum durch Absatz 3 begrenzt ist und nur bezogen auf eine einzelne Sendung geltend gemacht werden kann. Die Haftungsbegrenzung gilt auch im Fall des Verschuldens eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch, wenn die Ostalb Mail vor oder nach der Übernahme der Sendung auf ein Schadensrisiko hingewiesen wurde. Es gelten weiterhin die Haftungsbegrenzungen der §§ 426, 427 HGB. Der Ersatz mittelbarer Schäden (z.B. entgangener Gewinn) ist ausgeschlossen. Die Haftung auf den unmittelbaren vertragstypischen Schaden nach Absatz 2 ist auf folgende Höchstbeträge
begrenzt:
a. Einschreiben 15 EURO
b. Expressbriefe 50 EURO
c. Päckchen und Pakete 350 EURO
3. Die Haftung von Ostalb Mail für die Überschreitung der Lieferfrist oder wegen einer sonstigen Abweichung von einem vereinbarten Ablieferungstermin für Sendungen, für die eine Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist bzw. eines bestimmten Ablieferungstermins geschuldet ist, ist auf den einfachen Betrag der Fracht (Erstattung des Entgelts) begrenzt.
4. Wird durch den Versender bei Vertragsschluss ein Warenwert bestimmt verbunden mit dem Auftrag an Ostalb Mail, eine entsprechende Transportversicherung abzuschließen, bestehen Ansprüche gegen Ostalb Mail nur im Rahmen des Versicherungsschutzes, es sei denn Ostalb Mail, ihren Organen oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz zur Last
5. Ansprüche des Auftraggebers erlöschen, sofern der Auftraggeber einen Teilverlust, die Beschädigung oder eine sonstige Pflichtverletzung nicht innerhalb von 21 Tagen nach
Übernahme der Sendung Ostalb Mail schriftlich angezeigt hat. Dies gilt nicht für nicht
offenkundige Beschädigungen oder sonstige nicht offenkundige Pflichtverletzungen.
1. Im Falle von Verletzungen des Lebens, Körpers der Gesundheit (Körperschäden), wenn eine Garantie übernommen wurde oder der Kunde arglistig getäuscht wurde, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gelten die Haftungsbeschränkungen nicht und Ostalb Mail haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Das gleiche gilt für Erfüllungsgehilfen und andere Leute gemäß § 428 HGB. Für Verrichtungsgehilfen, nach § 831 BGB, gilt diese nur, wenn diese den Schaden in Ausübung Ihrer Tätigkeit verursacht haben.
2. Im Falle einer bedingungsgerechten und nicht ausgeschlossenen Sendung haftet Ostalb Mail bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. In allen Fällen beschränkt sich die Haftung gegenüber dem Kunden auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens der wiederum durch Absatz 3 begrenzt ist und nur bezogen auf eine einzelne Sendung geltend gemacht werden kann. Die Haftungsbegrenzung gilt auch im Fall des Verschuldens eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch, wenn die Ostalb Mail vor oder nach der Übernahme der Sendung auf ein Schadensrisiko hingewiesen wurde. Es gelten weiterhin die Haftungsbegrenzungen der §§ 426, 427 HGB. Der Ersatz mittelbarer Schäden (z.B. entgangener Gewinn) ist ausgeschlossen. Die Haftung auf den unmittelbaren vertragstypischen Schaden nach Absatz 2 ist auf folgende Höchstbeträge
begrenzt:
a. Einschreiben 15 EURO
b. Expressbriefe 50 EURO
c. Päckchen und Pakete 350 EURO
3. Die Haftung von Ostalb Mail für die Überschreitung der Lieferfrist oder wegen einer sonstigen Abweichung von einem vereinbarten Ablieferungstermin für Sendungen, für die eine Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist bzw. eines bestimmten Ablieferungstermins geschuldet ist, ist auf den einfachen Betrag der Fracht (Erstattung des Entgelts) begrenzt.
4. Wird durch den Versender bei Vertragsschluss ein Warenwert bestimmt verbunden mit dem Auftrag an Ostalb Mail, eine entsprechende Transportversicherung abzuschließen, bestehen Ansprüche gegen Ostalb Mail nur im Rahmen des Versicherungsschutzes, es sei denn Ostalb Mail, ihren Organen oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz zur Last
5. Ansprüche des Auftraggebers erlöschen, sofern der Auftraggeber einen Teilverlust, die Beschädigung oder eine sonstige Pflichtverletzung nicht innerhalb von 21 Tagen nach
Übernahme der Sendung Ostalb Mail schriftlich angezeigt hat. Dies gilt nicht für nicht
offenkundige Beschädigungen oder sonstige nicht offenkundige Pflichtverletzungen.
§ 10 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Schäden die aus der Übernahme und dem Transport von ausgeschlossenen und nicht bedingungsgerechten Sendungen. Die Haftung des Kunden als Absender nach § 414 HGB, bleiben unberührt. Ostalb Mail berechtigt, diese Sendungen unfrei zu Lasten des Versenders an den Abholort zurückzubefördern. Der Kunde stellt Ostalb Mail von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
Der Kunde haftet für alle Schäden die aus der Übernahme und dem Transport von ausgeschlossenen und nicht bedingungsgerechten Sendungen. Die Haftung des Kunden als Absender nach § 414 HGB, bleiben unberührt. Ostalb Mail berechtigt, diese Sendungen unfrei zu Lasten des Versenders an den Abholort zurückzubefördern. Der Kunde stellt Ostalb Mail von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
§ 11 Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen
Die Abtretung von Ansprüche gegen Ostalb Mail ist ausgeschlossen. Unter den Voraussetzungen des
§ 851 ZPO bleibt die Forderung pfändbar.
Die Abtretung von Ansprüche gegen Ostalb Mail ist ausgeschlossen. Unter den Voraussetzungen des
§ 851 ZPO bleibt die Forderung pfändbar.
§ 12 Aufrechnung
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche von Ostalb Mail aufzurechnen oder
Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei denn, die Ansprüche des Kunden sind
rechtskräftig festgestellt oder von Ostalb Mail anerkannt.
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche von Ostalb Mail aufzurechnen oder
Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei denn, die Ansprüche des Kunden sind
rechtskräftig festgestellt oder von Ostalb Mail anerkannt.
§ 13 Verjährung
Alle Ansprüche aus dem Vertrag verjähren innerhalb eines Jahres, mit Ausnahme der Ansprüche nach
§ 435 HGB und Ansprüchen die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Alle Ansprüche aus dem Vertrag verjähren innerhalb eines Jahres, mit Ausnahme der Ansprüche nach
§ 435 HGB und Ansprüchen die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus diesen AGB unterliegenden Verträgen ist Aalen.
2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus diesen AGB unterliegenden Verträgen ist Aalen.
2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 01.08.2019